Kooperationen als Reiseblogger können ganz unterschiedlich aussehen: Ein Unternehmen bezahlt einen passenden Beitrag, lädt dich zu einem besonderen Erlebnis ein oder stellt eine Hotelübernachtung im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.
Auch ich habe inzwischen unterschiedliche Kooperationen erlebt. Über Tradedoubler erhielt ich den Auftrag, auf Grundlage meiner Erfahrungen in Disneyland Paris einen thematisch passenden Beitrag gegen Honorar zu schreiben. In Berlin wurde ich zum Movie2Menu eingeladen. Beide Kooperationen verliefen positiv.
Allerdings habe ich auch erlebt, dass eine zunächst vielversprechende Hotelkooperation trotz einer Vorlaufzeit von etwa sechs Wochen nicht zustande kam. Besonders schwierig war dabei für mich die späte und wenig verbindliche Kommunikation.
Gerade diese unterschiedlichen Erfahrungen haben mir gezeigt, dass eine Kooperation nicht nur von der angebotenen Leistung abhängt. Ebenso wichtig sind klare Absprachen, eine realistische Bewertung des eigenen Arbeitsaufwands und eine verbindliche Bestätigung.
In diesem Beitrag teile ich meine persönlichen Erfahrungen mit Kooperationen als Reisebloggerin und zeige dir, worauf ich inzwischen besonders achte, welche Absprachen vorab wichtig sind und wann sich eine Zusammenarbeit tatsächlich lohnt.

Inhaltsübersicht
Für Eilige: Das Wichtigste zu Kooperationen als Reiseblogger
Eine Kooperation lohnt sich für mich nicht allein deshalb, weil eine Hotelübernachtung oder ein Erlebnis kostenlos angeboten wird. Entscheidend ist, ob die Zusammenarbeit zum Blog passt und Leistung, Arbeitsaufwand und Gegenleistung in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Darauf würde ich besonders achten:
- Vereinbare Leistungen, Fristen und Gegenleistungen schriftlich.
- Verändere bestehende Reisebuchungen erst, wenn die Kooperation verbindlich bestätigt ist.
- Kalkuliere nicht nur die Content-Erstellung, sondern auch E-Mails, Abstimmungen und Reiseplanung als Arbeitszeit ein.
- Kläre Nutzungsrechte und zusätzliche Kosten vorab.
- Prüfe bei einem Barterdeal, ob du tatsächlich Kosten sparst und der Arbeitsaufwand zur Gegenleistung passt.
- Behalte dir immer eine ehrliche Berichterstattung vor.
Mein wichtigstes Learning: Sobald eine Kooperation deine Reiseplanung beeinflusst, würde ich mich nicht auf eine positiv
Was bedeutet eine Kooperation als Reiseblogger?
Bei Kooperationen als Reiseblogger arbeitest du für einen bestimmten Zeitraum oder ein konkretes Projekt mit einem Unternehmen zusammen. Das kann beispielsweise ein Hotel, ein Reiseveranstalter, ein Erlebnisanbieter, eine Tourismusorganisation oder eine Vermittlungsplattform sein.
Die Zusammenarbeit kann ganz unterschiedlich aussehen:
- ein bezahlter Blogbeitrag
- eine Einladung zu einer Veranstaltung oder Aktivität
- eine kostenlose Hotelübernachtung gegen vereinbarte Inhalte
- Content für Social Media
- eine Affiliate-Kooperation mit Provision für vermittelte Buchungen
- eine Kombination aus mehreren Leistungen
Wichtig ist für mich, dass die Kooperation zu meinem Blog und meiner Zielgruppe passt. Nur weil eine Übernachtung oder ein Erlebnis kostenlos angeboten wird, ist die Zusammenarbeit noch lange nicht automatisch sinnvoll.
Schließlich investiere ich ebenfalls etwas: meine Zeit, meine Erfahrung, meine Sichtbarkeit und das Vertrauen meiner Leserinnen und Leser. Je nach Kooperation kommen außerdem eigene Reise- oder Nebenkosten hinzu.
Einladung, Barterdeal oder bezahlte Kooperation?
Nicht jede Kooperation funktioniert nach demselben Modell. Bevor du ein Angebot annimmst, solltest du deshalb genau klären, um welche Form der Zusammenarbeit es sich handelt und welche Gegenleistung von dir erwartet wird.
| Form der Kooperation | Was du erhältst | Was du dafür leistest |
| Einladung | z. B. Eintritt, Aktivität oder Teilnahme an einer Veranstaltung | nicht zwingend eine fest vereinbarte Veröffentlichung |
| Barterdeal | z. B. Hotelübernachtung oder Erlebnis | vorher vereinbarte Inhalte als Gegenleistung |
| Bezahlte Kooperation | festes Honorar, teilweise zusätzlich eine Reiseleistung | konkret vereinbarte Content-Leistungen |

Einladung ohne fest vereinbarte Gegenleistung
Bei einer klassischen Einladung darfst du beispielsweise eine Veranstaltung besuchen oder an einer Aktivität teilnehmen. Eine konkrete Veröffentlichungspflicht besteht dabei nicht immer.
Trotzdem würde ich vorab klären, was sich das Unternehmen von der Einladung erhofft. Andernfalls können schnell unterschiedliche Erwartungen entstehen.
Barterdeal
Bei einem Barterdeal erhältst du eine Leistung und erbringst dafür eine vorher festgelegte Gegenleistung. Ein Hotel stellt beispielsweise zwei Übernachtungen zur Verfügung und erwartet dafür einen Blogbeitrag oder bestimmte Inhalte für Social Media.
Ein Barterdeal ist also nicht einfach kostenlos. Du tauschst deine Arbeit gegen eine andere Leistung.
Für mich kann dieses Modell sinnvoll sein, wenn die Zusammenarbeit zu einer ohnehin geplanten Reise passt, ich dadurch tatsächlich eigene Kosten spare und der vereinbarte Arbeitsaufwand angemessen bleibt.
Bezahlte Kooperation
Bei einer bezahlten Kooperation erhältst du für deine Arbeit ein fest vereinbartes Honorar. Je nach Zusammenarbeit kann zusätzlich eine Reiseleistung oder Einladung enthalten sein.
Ein Honorar finde ich besonders dann angemessen, wenn umfangreiche oder genau vorgegebene Inhalte erwartet werden. Dazu können beispielsweise gehören:
- ein ausführlicher Blogbeitrag
- professionelle Fotos
- ein Instagram Reel
- mehrere Story-Sequenzen
- eine Newsletter-Erwähnung
- eine Veröffentlichung innerhalb einer festen Frist
- Nutzungsrechte für Fotos oder Videos
Je mehr Leistungen verlangt werden, desto genauer solltest du den tatsächlichen Arbeitsaufwand kalkulieren.
Meine Erfahrungen mit Kooperationen als Reiseblogger
Kooperationen können sehr angenehm verlaufen, wenn das Thema zum Blog passt und die Absprachen klar sind. Das habe ich sowohl bei einem bezahlten redaktionellen Auftrag als auch bei einer Einladung zu einem Erlebnis in Berlin erfahren.

Bezahlter Beitrag über Disneyland Paris
Eine meiner positiven Erfahrungen war ein redaktioneller Auftrag, der über das Affiliate-Netzwerk Tradedoubler zustande kam. Ich sollte einen zusätzlichen Beitrag zu einem vorgegebenen Thema mit Bezug zu Disneyland Paris erstellen.
Dabei handelte es sich nicht um eine Einladung nach Disneyland Paris. Ich hatte den Freizeitpark bereits selbst besucht und konnte meine persönlichen Erfahrungen deshalb sinnvoll in den neuen Beitrag einfließen lassen.
Für die Erstellung und Veröffentlichung des Artikels erhielt ich ein fest vereinbartes Honorar. Die Kommunikation und Abwicklung über Tradedoubler verliefen für mich unkompliziert.
Gerade diese Zusammenarbeit fand ich interessant, weil dafür keine neue Reise notwendig war. Meine bereits vorhandenen Erfahrungen und mein recherchiertes Wissen bildeten die Grundlage für einen zusätzlichen bezahlten Beitrag.
Für mich ist das ein gutes Beispiel dafür, dass eine Kooperation nicht immer mit einer kostenlosen Reise oder Hotelübernachtung verbunden sein muss. Entscheidend ist vielmehr, ob das Thema wirklich zum Blog passt und ich eigene Erfahrungen einbringen kann.
Einen Beitrag nur wegen des Honorars zu veröffentlichen, obwohl er keinen Bezug zu meinen bisherigen Inhalten oder meiner Zielgruppe hat, würde für mich dagegen nicht infrage kommen.
Wenn du selbst mit Affiliate-Netzwerken arbeiten möchtest, findest du in meinem Beitrag über Affiliate-Netzwerke für Reiseblogger meine Erfahrungen und Tipps zu verschiedenen Anbietern.
Einladung zum Movie2Menu in Berlin
Eine weitere positive Erfahrung war meine Einladung zum Movie2Menu in Berlin. Das Erlebnis passte gut zu meinem Blog, da ich regelmäßig über besondere Aktivitäten und Unternehmungen in Berlin berichte.
Bei solchen Einladungen ist für mich vor allem entscheidend, dass ich anschließend weiterhin ehrlich über meine Erfahrung schreiben kann. Eine Einladung bedeutet schließlich nicht automatisch, dass jeder Aspekt positiv bewertet werden muss.
Meine Leserinnen und Leser sollen nachvollziehen können, was sie bei einem Erlebnis erwartet und ob es aus meiner Sicht sein Geld wert ist. Nur dann bleibt eine Empfehlung für mich glaubwürdig.
Wenn eine Hotelkooperation trotz langer Vorlaufzeit scheitert
Nicht jede Zusammenarbeit verläuft so, wie sie zunächst geplant wurde. Das habe ich bei einer möglichen Hotelkooperation erlebt.
Rund sechs Wochen vor meiner Reise wurde ich von einer Hotelkette kontaktiert, die Interesse an einer Zusammenarbeit hatte. Die Anfrage ging also nicht von mir aus.
Besonders interessant fand ich, wie das Unternehmen auf meinen Blog aufmerksam geworden war: Meine Inhalte waren bei passenden Fragen in den Antworten von KI-Suchsystemen sichtbar. Für mich war das ein spannendes Beispiel dafür, dass bei Kooperationen nicht nur Google-Rankings, Seitenaufrufe oder Social-Media-Follower eine Rolle spielen können.
Da meine bereits geplante Reise in eine Stadt führte, in der die Hotelkette ein Haus betreibt, passte eine Zusammenarbeit grundsätzlich gut.
Nach dem ersten Austausch erhielt ich eine positive Rückmeldung zu einem Barterdeal. Außerdem wurde mir angekündigt, dass der Vertrag bis zum Ende der Woche vorbereitet werden sollte.
Als meine Stornierungsfrist zum Problem wurde
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Unterkunft bereits selbst gebucht und die kostenlose Stornierungsfrist lief aus. Damit stand ich vor der Entscheidung: Behalte ich meine Buchung und riskiere, bei einer zustande kommenden Kooperation für zwei Unterkünfte zu bezahlen? Oder storniere ich aufgrund der positiven Rückmeldung?
Da die Zusammenarbeit bestätigt klang und der Vertrag bereits angekündigt war, stornierte ich meine ursprüngliche Unterkunft innerhalb der kostenlosen Frist.
Der angekündigte Vertrag kam jedoch nicht.
Als ich am darauffolgenden Dienstag nachfragte, wurde mir mitgeteilt, dass die Kooperation noch einmal geprüft werden müsse. Erst einen Tag vor meiner Abreise erhielt ich schließlich die Rückmeldung, dass das Hotel stark ausgelastet sei und die Zusammenarbeit wahrscheinlich nicht stattfinden könne.
Ehrlich gesagt war für mich weniger die Absage selbst enttäuschend als der Ablauf. Natürlich kann eine Kooperation aus unterschiedlichen Gründen doch noch scheitern. Da die Anfrage jedoch etwa sechs Wochen zuvor vom Unternehmen ausgegangen war, hätte ich eine frühere und eindeutigere Rückmeldung erwartet.
So musste ich mich unmittelbar vor meiner Reise erneut um eine Unterkunft kümmern.
Mein wichtigstes Learning aus dieser Erfahrung
Aus der gescheiterten Hotelkooperation ist mein wichtigstes Learning deshalb ziemlich eindeutig: Eine positive Rückmeldung ist noch keine verbindliche Hotelbuchung. Selbst die Ankündigung, dass ein Vertrag vorbereitet wird, bedeutet nicht automatisch, dass das Zimmer tatsächlich reserviert wurde.
Das klingt im Nachhinein logisch. In der konkreten Situation war die Einschätzung jedoch schwieriger. Schließlich ging die Anfrage vom Unternehmen aus, die Zusammenarbeit war positiv aufgenommen worden und der Vertrag sollte bereits erstellt werden.
Trotzdem würde ich eine bestehende Unterkunft künftig erst stornieren, wenn die Kooperation wirklich verbindlich bestätigt ist. Bei einer Hotelkooperation würde ich insbesondere auf folgende Punkte achten:
- eine verbindliche Reservierungsbestätigung des Hotels
- ein von beiden Seiten bestätigter Vertrag
- eine schriftliche Zusage mit den genauen Reisedaten
- eine klare Bestätigung, dass das Zimmer für den vereinbarten Zeitraum und alle Mitreisenden reserviert ist
Am wichtigsten wäre mir dabei die tatsächliche Reservierungsbestätigung des Hotels.
Läuft die kostenlose Stornierungsfrist meiner eigenen Unterkunft vorher ab, würde ich dem Kooperationspartner einen festen Termin nennen.
Zum Beispiel: Meine bestehende Unterkunft kann ich noch bis zum 5. September kostenlos stornieren. Damit ich meine Reiseplanung entsprechend anpassen kann, benötige ich die verbindliche Reservierungsbestätigung bitte bis zu diesem Termin.
Liegt bis dahin keine Bestätigung vor, behalte ich meine ursprüngliche Unterkunft. Das schützt nicht nur vor möglicherweise höheren Kosten, sondern vor allem vor unnötigem Stress kurz vor der Abreise.
Eine Absage ist nicht das eigentliche Problem
Natürlich kann es passieren, dass eine Kooperation doch nicht umgesetzt werden kann. Interne Planungen ändern sich, eine Veranstaltung fällt aus oder ein Hotel ist stärker ausgelastet als erwartet.
Eine Absage allein finde ich deshalb nicht grundsätzlich problematisch. Entscheidend ist für mich, wann und wie sie kommuniziert wird.
Gerade wenn ein Unternehmen selbst die Zusammenarbeit anfragt und bereits konkrete Absprachen getroffen wurden, sollte eine Änderung möglichst früh mitgeteilt werden. Besonders wichtig wird das, sobald deine eigene Reiseplanung von der Kooperation abhängt oder Stornierungsfristen und zusätzliche Kosten ins Spiel kommen.
Eine frühzeitige und klare Rückmeldung gibt beiden Seiten die Möglichkeit, ihre Planung anzupassen. Genau diese Verbindlichkeit gehört für mich zu einer professionellen Zusammenarbeit.
Auch die Absprachen vorab kosten Zeit
Bei der Bewertung einer Kooperation solltest du nicht nur den späteren Aufwand für den Blogbeitrag oder die Social-Media-Inhalte berücksichtigen. Bereits vor der eigentlichen Zusammenarbeit kann einiges an Arbeitszeit zusammenkommen.
Dazu gehören beispielsweise:
- die Anfrage prüfen und beantworten
- mögliche Themen und Leistungen abstimmen
- Konditionen verhandeln
- Reisedaten und Verfügbarkeiten klären
- Verträge lesen und Rückfragen stellen
- auf Antworten warten und gegebenenfalls nachfragen
- die eigene Reiseplanung anpassen
- Inhalte und Termine vorbereiten
Dieser Aufwand wird leicht unterschätzt, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Beitrag geschrieben und kein Foto bearbeitet wurde. Trotzdem gehört die Abstimmung für mich genauso zur Arbeitszeit einer Kooperation.
Das wurde mir bei der geplanten Hotelkooperation noch einmal besonders deutlich. Obwohl die Zusammenarbeit am Ende nicht zustande kam, hatte ich bereits Zeit in Nachrichten, Absprachen und die Anpassung meiner Reiseplanung investiert.
Deshalb überlege ich inzwischen nicht nur, ob die angebotene Leistung zu meinem geplanten Content passt. Ich berücksichtige auch, wie viel Zeit die gesamte Zusammenarbeit voraussichtlich beansprucht.
Eine Hotelübernachtung kann auf den ersten Blick attraktiv wirken. Wenn dafür jedoch zahlreiche E-Mails, umfangreiche Absprachen, mehrere Social-Media-Inhalte und zusätzlich ein ausführlicher Blogbeitrag erwartet werden, kann das Verhältnis schnell unausgewogen werden.
Kleiner Tipp aus eigener Erfahrung: Notiere dir bei einer deiner nächsten Kooperationen einmal die gesamte investierte Zeit. Zähle nicht nur das Schreiben und die Bildbearbeitung, sondern auch Kommunikation, Reiseplanung und Nachbereitung dazu. So bekommst du ein wesentlich realistischeres Gefühl dafür, welche Kooperationen sich für dich tatsächlich lohnen.
Warum klare Fristen bei Kooperationen wichtig sind
Bei einer Kooperation laufen häufig mehrere Planungen gleichzeitig. Das Unternehmen benötigt möglicherweise eine interne Freigabe, das Hotel muss die Verfügbarkeit prüfen und du organisierst parallel deine Reise.
Deshalb würde ich nicht nur einen Veröffentlichungszeitraum vereinbaren. Sobald deine eigene Reiseplanung von der Zusammenarbeit abhängt, sollte auch feststehen, bis wann die Kooperation verbindlich bestätigt werden muss.
Eine klare Frist ist für mich besonders wichtig, wenn du:
- eine bereits gebuchte Unterkunft stornieren musst
- Flüge oder Zugtickets buchen möchtest
- weitere Programmpunkte von der Kooperation abhängen
- mit einer Begleitperson reist
- zusätzliche Reisekosten übernimmst
- selbst an Stornierungs- oder Buchungsfristen gebunden bist
Dabei würde ich die Frist nicht willkürlich setzen, sondern an meine eigene Reiseplanung koppeln. Kann ich meine Unterkunft beispielsweise nur noch bis zu einem bestimmten Datum kostenlos stornieren, benötigt der Kooperationspartner meine Entscheidung ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.
So wissen beide Seiten, bis wann eine verbindliche Entscheidung notwendig ist, und du kannst deine Reise weiterplanen, wenn die Bestätigung ausbleibt.

Diese Punkte sollten vor der Kooperation geklärt sein
Nicht jede Zusammenarbeit benötigt einen umfangreichen Vertrag. Die wichtigsten Bedingungen würde ich jedoch immer schriftlich festhalten. So können beide Seiten später nachvollziehen, was tatsächlich vereinbart wurde.
Reisezeitraum und enthaltene Leistungen
Bei einer Reise- oder Hotelkooperation sollte eindeutig feststehen, für welchen Zeitraum die Zusammenarbeit gilt und welche Leistungen übernommen werden.
Bei einer Hotelkooperation würde ich beispielsweise diese Punkte klären:
- Anzahl der Nächte
- Zimmerkategorie
- Anzahl der reisenden Personen
- enthaltene Verpflegung
- Parkgebühren
- Kurtaxe und weitere Gebühren
- zusätzlich vereinbarte Leistungen des Hotels
Gerade wenn du nicht allein reist, würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass die vereinbarte Leistung tatsächlich für alle Mitreisenden gilt.
Deine vereinbarten Leistungen
Genauso konkret sollten deine Gegenleistungen festgehalten werden.
Das können beispielsweise sein:
- ein dauerhaft veröffentlichter Blogbeitrag
- eine Integration in einen bestehenden Artikel
- Anzahl und Art der Social-Media-Inhalte
- Art und Umfang der Verlinkung
- Veröffentlichungszeitraum
- Bereitstellung ausgewählter Fotos
Bei Formulierungen wie „Berichterstattung auf dem Blog und den sozialen Medien“ würde ich nachfragen. Solche Vereinbarungen lassen viel Spielraum und beide Seiten können darunter etwas völlig anderes verstehen.
Je genauer der Umfang vorher feststeht, desto realistischer kannst du auch deinen Arbeitsaufwand einschätzen.
Honorar, Zahlungsbedingungen und Nutzungsrechte
Bei einer bezahlten Kooperation sollten Honorar, Zahlungsbedingungen und die vereinbarten Leistungen schriftlich festgehalten werden.
Besonders aufmerksam würde ich außerdem bei den Nutzungsrechten hinschauen. Möchte ein Unternehmen deine Fotos oder Videos zusätzlich selbst verwenden, sollte klar geregelt sein, welche Inhalte betroffen sind, wofür sie genutzt werden dürfen und für welchen Zeitraum die Vereinbarung gilt.
Ob und in welcher Höhe du solche zusätzlichen Nutzungsrechte vergütest, gehört für mich ebenfalls in die Kalkulation der Kooperation.
Stornierung und kurzfristige Änderungen
Vor meiner eigenen Erfahrung hätte ich diesem Punkt wahrscheinlich weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Inzwischen gehört er für mich zu den wichtigsten Fragen vor einer Reisekooperation.
Ich würde möglichst vorab klären:
- Was passiert, wenn eine Seite die Kooperation absagt?
- Wie wird mit bereits entstandenen Kosten umgegangen?
- Bis wann kann die Zusammenarbeit abgesagt oder geändert werden?
- Was passiert bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen?
- Gibt es bei einer Hotelkooperation eine Alternative, falls die vereinbarte Unterkunft nicht verfügbar ist?
Nicht jede mögliche Situation lässt sich im Voraus regeln. Je stärker deine eigene Reiseplanung und deine Kosten von der Kooperation abhängen, desto wichtiger finde ich jedoch klare schriftliche Absprachen.
Wann lohnt sich ein Barterdeal?
Ich lehne Barterkooperationen nicht grundsätzlich ab. Gerade bei einem Reiseblog können sie gut funktionieren. Entscheidend ist für mich allerdings, ob die Zusammenarbeit wirklich zu meiner Reise passt und beide Seiten einen angemessenen Gegenwert erhalten.
Ein Barterdeal kann für mich sinnvoll sein, wenn:
- die Reise ohnehin geplant ist
- das Hotel oder Erlebnis gut zu meinem Blog und meiner Zielgruppe passt
- ich den Inhalt auch ohne Kooperation interessant finden würde
- die vereinbarten Gegenleistungen überschaubar bleiben
- keine umfangreichen Nutzungsrechte erwartet werden
- ich durch die Kooperation tatsächlich eigene Kosten spare
- der entstehende Inhalt meinen Leserinnen und Lesern einen echten Mehrwert bietet
Anders sieht es aus, wenn für eine einzelne Übernachtung beispielsweise ein ausführlicher Blogbeitrag, mehrere Social-Media-Posts, Videos und umfangreiche Nutzungsrechte erwartet werden. Dann würde ich sehr genau prüfen, ob Leistung und Gegenleistung noch in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Ein kostenloses Hotelzimmer bedeutet schließlich nicht, dass auch meine Arbeitszeit kostenlos ist.
Meine einfache Entscheidungsfrage lautet deshalb: Würde diese Kooperation meine ohnehin geplante Reise sinnvoll ergänzen und steht der gesamte Arbeitsaufwand in einem guten Verhältnis zu dem, was ich dafür erhalte?
Wenn ich diese Frage nicht überzeugend mit Ja beantworten kann, würde ich den Barterdeal eher nicht annehmen.
Müssen Barterdeals versteuert werden?
Eine kostenlose Hotelübernachtung oder Einladung fühlt sich zunächst nicht wie eine Einnahme an. Schließlich wird kein Geld auf dein Konto überwiesen. Steuerlich kann die erhaltene Leistung trotzdem relevant sein.
Wenn du beispielsweise eine Hotelübernachtung erhältst und dafür einen Blogbeitrag oder Social-Media-Content erstellst, handelt es sich nicht einfach um ein kostenloses Geschenk. Du erhältst eine Leistung und erbringst dafür eine vereinbarte Gegenleistung.
Sachleistungen wie Hotelübernachtungen, Reisen, Einladungen oder Produkte können dabei als Betriebseinnahmen berücksichtigt werden. Je nach Ausgestaltung der Kooperation können zusätzlich umsatzsteuerliche Fragen entstehen.
Deshalb würde ich bei Barterkooperationen den Wert der erhaltenen Leistungen dokumentieren und Verträge, Absprachen sowie Belege aufbewahren.
Wie eine Kooperation in deinem konkreten Fall steuerlich behandelt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die genaue Gestaltung der Zusammenarbeit und deine persönliche steuerliche Situation.
Eine ausführlichere Einordnung findest du im Beitrag „Steuerliche Fallstricke im Influencer-Marketing“ von KPMG.
Gerade wenn du regelmäßig Barterkooperationen eingehst oder höherwertige Reiseleistungen erhältst, würde ich die konkrete steuerliche Behandlung mit einer Steuerberatung klären.
Dieser Abschnitt gibt lediglich einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Der Zimmerpreis entspricht nicht automatisch deinem Gegenwert
Unabhängig von der steuerlichen Bewertung würde ich bei einem Barterdeal noch eine andere Rechnung aufmachen: Welchen wirtschaftlichen Wert hat die angebotene Leistung tatsächlich für mich?
Bei Hotelkooperationen wird häufig der reguläre Übernachtungspreis als Wert der Zusammenarbeit betrachtet. Für meine eigene Kalkulation greift das jedoch zu kurz.
Kostet ein Zimmer regulär beispielsweise 200 Euro, bedeutet das nicht automatisch, dass die Kooperation für mich einem Honorar von 200 Euro entspricht. Ich erhalte schließlich keine frei verfügbare Auszahlung, sondern eine konkrete Leistung für eine bestimmte Reise.
Entscheidend ist für mich deshalb zunächst, welche Kosten ich durch die Kooperation tatsächlich spare. Hätte ich für diese Reise ohnehin ein Hotel in einer ähnlichen Preisklasse gebucht, kann die Ersparnis durchaus attraktiv sein. Würde ich ohne Kooperation dagegen eine deutlich günstigere Unterkunft wählen, sieht meine persönliche Rechnung schon anders aus.
Gleichzeitig investiere ich Zeit in die Kommunikation, Vorbereitung, Recherche, Fotografie, Bildbearbeitung, Texterstellung und Veröffentlichung.
Je nach Kooperation entstehen außerdem zusätzliche Kosten für:
- An- und Abreise
- Verpflegung
- Parkplätze
- öffentliche Verkehrsmittel
- Aktivitäten vor Ort
- weitere Übernachtungen
Deshalb schaue ich bei einem Barterdeal nicht nur auf den regulären Preis der angebotenen Leistung. Ich stelle mir zwei Fragen: Welche Kosten spare ich tatsächlich und wie viel Arbeit sowie zusätzliche Ausgaben entstehen mir dafür?
Erst diese Gesamtbetrachtung zeigt mir, ob sich die Kooperation für meine Reise und meinen Blog wirklich lohnt.

Warnsignale bei Kooperationsanfragen
Nicht jede unklare Anfrage oder verzögerte Antwort bedeutet automatisch, dass eine Kooperation problematisch ist. Einige Punkte sind für mich inzwischen aber ein Anlass, genauer nachzufragen und noch keine verbindlichen Änderungen an meiner Reiseplanung vorzunehmen.
Aufmerksam würde ich insbesondere werden bei:
- keiner eindeutigen Ansprechperson
- unklaren oder ständig wechselnden Leistungen und Gegenleistungen
- sehr umfangreichen Forderungen für eine vergleichsweise geringe Gegenleistung
- fehlenden konkreten Angaben zu Reisezeitraum oder enthaltenen Leistungen
- keiner verbindlichen Reservierungsbestätigung bei einer Hotelkooperation
- langen Kommunikationspausen, obwohl die Reise näher rückt
- angekündigten Verträgen oder Bestätigungen, die nicht zum vereinbarten Zeitpunkt eintreffen
- kurzfristigen Änderungen bereits besprochener Bedingungen
- umfangreichen Nutzungsrechten ohne klare Vereinbarung
- der Erwartung, ausschließlich positiv über ein Hotel, Erlebnis oder Produkt zu berichten
Nicht jeder einzelne Punkt wäre für mich automatisch ein Grund, eine Zusammenarbeit abzusagen. Kommen jedoch mehrere Unsicherheiten zusammen, würde ich erst verbindliche Absprachen abwarten, bevor ich meine Reiseplanung darauf ausrichte.
Besonders vorsichtig bin ich inzwischen, sobald eigene Buchungen, Stornierungsfristen oder zusätzliche Kosten von der Kooperation abhängen. Spätestens dann brauche ich klare schriftliche Absprachen und eine verbindliche Bestätigung.

Meine Checkliste für Kooperationen als Reiseblogger
Bevor ich Kooperationen als Reiseblogger fest in meine Reiseplanung einbeziehe, würde ich inzwischen diese Punkte prüfen:
Passt die Kooperation wirklich?
- Passt das Unternehmen zu meinem Blog und meiner Zielgruppe?
- Würde ich das Hotel, die Aktivität oder das Erlebnis auch ohne Kooperation interessant finden?
- Kann ich meine ehrliche Meinung veröffentlichen?
Stimmen Leistung und Gegenleistung?
- Welche Leistungen erhalte ich genau?
- Welche Inhalte soll ich dafür erstellen?
- Wie viel Zeit werde ich insgesamt für Kommunikation und Content benötigen?
- Gibt es ein Honorar oder handelt es sich ausschließlich um einen Barterdeal?
- Welche Nutzungsrechte werden vereinbart?
- Welche zusätzlichen Kosten bleiben bei mir?
Ist meine Reise abgesichert?
- Ist die Zusammenarbeit schriftlich und verbindlich bestätigt?
- Ist bei einer Hotelkooperation das Zimmer für den richtigen Zeitraum und alle Mitreisenden reserviert?
- Bis wann erhalte ich Vertrag oder Reservierungsbestätigung?
- Was passiert bei einer kurzfristigen Änderung oder Absage?
Meine wichtigste Frage zum Schluss: Lohnt sich die Kooperation noch, wenn ich nicht nur die angebotene Leistung sehe, sondern meine gesamte Arbeitszeit, mögliche Zusatzkosten und den organisatorischen Aufwand berücksichtige?
Wenn ich diese Punkte klar beantworten kann, habe ich eine wesentlich bessere Grundlage für meine Entscheidung. Und falls bei mehreren Fragen noch ein großes Fragezeichen steht, würde ich erst einmal nachhaken, bevor ich meine Reiseplanung ändere.
Praktischer Hinweis zum Kooperationsvertrag
Auch wenn sich beide Seiten schnell einig erscheinen, würde ich die wichtigsten Vereinbarungen schriftlich festhalten. So lassen sich Leistungen, Fristen, Nutzungsrechte und mögliche Änderungen später deutlich besser nachvollziehen.
Als Mitglied von eRecht24 Premium habe ich Zugriff auf einen Mustervertrag für Content Creator und Influencer Marketing. Eine solche Vorlage kann eine hilfreiche Grundlage sein, muss aber immer an die konkrete Zusammenarbeit angepasst werden.
Wenn du wissen möchtest, warum ich eRecht24 Premium nutze und ob sich die Mitgliedschaft aus meiner Sicht für Blogger lohnt, findest du dazu meinen ausführlichen eRecht24 Premium Erfahrungsbericht.
Professionell bedeutet nicht, jede Kooperation anzunehmen
Gerade bei den ersten Kooperationen als Reiseblogger kann sich eine Anfrage wie eine besondere Bestätigung anfühlen. Endlich wird der eigene Blog wahrgenommen und ein Unternehmen möchte mit dir zusammenarbeiten.
Dieses Gefühl kenne ich gut. Trotzdem habe ich inzwischen gelernt, dass nicht jede Anfrage automatisch eine gute Kooperation ist.
Ich prüfe heute genauer, ob das Unternehmen wirklich zu meinem Blog passt, ob Leistung und Gegenleistung in einem vernünftigen Verhältnis stehen und ob ich das Hotel, Erlebnis oder Angebot meinen Leserinnen und Lesern guten Gewissens empfehlen kann.
Eine Kooperation abzulehnen, kann deshalb genauso professionell sein wie sie anzunehmen. Das gilt besonders, wenn die Bedingungen unklar bleiben, der Arbeitsaufwand nicht zur Gegenleistung passt oder die Zusammenarbeit hauptsächlich dem Unternehmen einen erkennbaren Vorteil bringt.
Für mich ist eine gute Kooperation keine Zusammenarbeit, bei der ich möglichst viel kostenlos bekomme. Sie sollte zu meinem Blog passen, meinen Leserinnen und Lesern einen Mehrwert bieten und sich gleichzeitig für meine Arbeit lohnen.
Mein Fazit zu Kooperationen als Reiseblogger
Meine bisherigen Kooperationen als Reiseblogger haben mir gezeigt, wie unterschiedlich eine Zusammenarbeit aussehen kann. Ich habe unkomplizierte und passende Kooperationen erlebt, aber auch erfahren, wie schnell eine fehlende verbindliche Bestätigung die eigene Reiseplanung durcheinanderbringen kann.
Gerade aus der gescheiterten Hotelkooperation habe ich einiges mitgenommen. Sobald eine Zusammenarbeit meine bestehende Reiseplanung beeinflusst, verlasse ich mich nicht mehr allein auf eine positive Rückmeldung. Bevor ich eine eigene Buchung storniere oder zusätzliche Kosten eingehe, möchte ich eine verbindliche Bestätigung haben.
Genauso wichtig ist für mich inzwischen der Blick auf den gesamten Aufwand. Nicht nur der fertige Blogbeitrag oder die Social-Media-Inhalte zählen. Auch E-Mails, Abstimmungen, Vertragsprüfung und Reiseplanung kosten Zeit.
Trotzdem sehe ich Kooperationen weiterhin positiv. Wenn ein Unternehmen zu meinem Blog passt, die Absprachen klar sind und beide Seiten von der Zusammenarbeit profitieren, können sie eine schöne Ergänzung zu meinen ohnehin geplanten Reisen und Inhalten sein.
Entscheidend ist für mich deshalb nicht, möglichst viele Kooperationen zu bekommen, sondern die richtigen anzunehmen. Auch wenn die Gegenleistung aus einer Hotelübernachtung oder einem besonderen Erlebnis besteht, investiere ich Zeit, Erfahrung und Reichweite in die Zusammenarbeit. Deshalb achte ich darauf, dass Leistung und Gegenleistung für beide Seiten in einem fairen Verhältnis stehen.
Du möchtest mit deinem Reiseblog Geld verdienen?
Kooperationen sind nur eine Möglichkeit, mit einem Reiseblog Einnahmen zu erzielen. Ich selbst nutze außerdem andere Wege, um mit Mandys Abenteuerwelt Geld zu verdienen.
Welche Einnahmequellen für mich funktionieren und welche Erfahrungen ich damit gemacht habe, zeige ich dir in meinem ausführlichen Beitrag:
Mit dem Reiseblog Geld verdienen: Meine Erfahrungen und Einnahmequellen
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